Zu diesem Personenkreis zählen z.B. Personen mit folgenden Funktionen:
Personen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und keine Absicht oder keine Möglichkeit mehr haben, in eine Erwerbstätigkeit einzusteigen.
Noch nicht Geschäftsfähige.
Nicht mehr Geschäftsfähige (Entmündigte).
Die Personen erhalten Vergütungen ohne Leistungen, die im Wirtschaftsleben mit entsprechenden Gegenleistungen vergütet werden. Der Personenkreis ist von eigenen "verwertbaren" Leistungen ausgeschlossen, gehindert, verhindert, geschränkt oder begrenzt. Die Personen können , wollen oder dürfen die Verhältnisse nicht (mehr) selbst ändern.
Die Zahlungspflichtigen versuchen in der Regel, die Kosten für die Alimentierungen zu begrenzen oder zu kürzen. Andere versuchen, sich größere Anteile an den Alimenten für ihre Produkte und Leistungen zu sichern, insbesondere durch Freizeitangebote, Gesundheitsleistungen, Leistungen für Kultur und Unterhaltungen.
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